Wir unterrichten, fördern und erziehen Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Lern- und Entwicklungsstörung im Förderschwerpunkt Sprache sonderpädagogische Unterstützung benötigen (§19 SchG).
„Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache besteht, wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein und Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine durch außerschulische Maßnahmen behoben werden kann.“ (§4 (3) AO-SF).
In den folgenden Bereichen können Beeinträchtigungen – auch kombiniert – vorliegen:
- Aussprache
- Wortschatz
- Wort- und Satzbildung
- Kommunikation
- Sprachverständnis
- Erzählfähigkeit
Oft haben unsere Schülerinnen und Schüler zusätzlich Förderbedarf in weiteren „sprachtragenden Entwicklungsbereichen“ und/oder im Schriftspracherwerb.
Den vorliegenden Förderbedarf berücksichtigen wir im Rahmen von
- Diagnostik und Förderplanung,
- sprachheilpädagogischem Unterricht und
- individueller Beratung.