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Informationen für Reisende aus Risikogebieten

Sehr geehrte Eltern, falls Sie in ein Risikogebiet reisen und dort die Herbstferien verbringen, gelten folgende Regelungen des Ministeriums NRW.
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Ministerium für Arbeit,
 Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen.
Corona-Pandemie: Wichtige Informationen für Einreisende

Das Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich weltweit weiter aus. Deutschland konnte diese Pandemie bisher relativ gut bewältigen. Damit das so bleibt, gibt es strenge Vorschriften für Einreisende aus Staaten, die als Corona-Risikogebiete ausgewiesen worden sind.

Risikogebiete: Welche Staaten zu Risikogebieten erklärt werden, bestimmt das Robert Koch-Institut zusammen mit verschiedenen Bundesministerien. Entscheidend ist dafür insbesondere die Zahl der in den jeweiligen Ländern registrierten Neuinfektionen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert, sie ist im Internet unter folgendem Link erreichbar:

www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Quarantäne: Sollten Sie sich in den 14 Tagen vor Ihrer Einreise nach Deutschland in einem der ausgewiesenen Risikogebiete aufgehalten haben, müssen Sie sich umgehend und auf direktem Weg in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, Ihrer Nachbarn und aller Menschen aus Ihrem Umfeld und ist leider unvermeidbar. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie sich angesteckt haben oder nicht.

Während der Quarantäne ist es Ihnen nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch von Personen zu empfangen, die nicht Ihrem Hausstand angehören. Nur so kann es gelingen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Wichtig: Sie sind verpflichtet, das für Sie zuständige Gesundheitsamt umgehend telefonisch oder per E-Mail über Ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet zu informieren. Adressen finden Sie im Internet unter https://tools.rki.de/plztool.

Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die Quarantänepflicht teuer werden kann – in Nordrhein-Westfalen sind Geldbußen bis zu 25.000 Euro möglich.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht: Sie können von der Pflicht zur häuslichen Quarantäne befreit werden, wenn der so genannte PCR-Test auf SARS-CoV-2 nachweislich negativ ausgefallen ist. Der Test muss allerdings maximal 48 Stunden vor Ihrer Einreise durchgeführt worden sein.

Sollten Sie erst nach Ihrer Einreise eine Testung vornehmen lassen wollen, kontaktieren Sie bitte das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses müssen Sie leider in Quarantäne bleiben.

Die Pflicht zur Quarantäne gilt im Übrigen nicht, wenn Sie sich auf der Durchreise befinden. Sie müssen Nordrhein-Westfalen jedoch direkt verlassen und dürfen hier nicht übernachten.

Verdacht auf Erkrankung: Zu den Symptomen einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zählen insbesondere Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust und Atemnot. Sollten Sie diese Anzeichen für eine Erkrankung haben, wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117.

Weitere Informationen – auch zur Corona-Einreiseverordnung mit weiteren Details und Ausnahmeregelungen – finden Sie auf der Internetseite www.mags.nrw/coronavirus.

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Aktuelle Liste der Risikogebiete

www.rki.de/covid-19- risikogebiete

Verzeichnis der Gesundheitsämter

https://tools.rki.de/ plztool

Internetseite zum Coronavirus

www.mags.nrw/ coronavirus

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