Verhaltensregeln für Kontaktpersonen – Stadt Dortmund
Bild(Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund Informationen zum Coronavirus Bitte beachten Sie, dass ab dem 13.12.2021 das Tragen einer FFP2, KN-95- oder N95-Maske in einigen städtischen Gebäuden und Räumen mit Publikumsverkehr zwingend erforderlich ist! Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen finden Sie hier: dortmund.de/corona land.nrw/corona Verhaltensregeln für Kontaktpersonen Stand: 17.01.2022 Sie hatten Kontakt zu einer Person, die mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurde? Dann besteht die Möglichkeit, dass Sie sich selbst mit dem Coronavirus angesteckt haben. Um die Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern, beachten Sie daher bitte die folgenden Verhaltensregeln: Haushaltsangehörige Wenn Sie mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt leben, müssen Sie, sofern für Sie keine der untenstehenden Ausnahmeregelungen in Betracht kommen, unverzüglich und ohne gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes für 10 Tage in Quarantäne gehen. Die Quarantänezeit berechnet sich ab dem Symptombeginn oder dem Datum des positiven Tests bei der infizierten Person. Eine Verkürzung der Quarantäne auf sieben Tage ist für symptomfreie Haushaltsmitglieder durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test möglich. Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schüler*innen, die regelmäßig an den Schultestungen …