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Verhaltensregeln für Kontaktpersonen – Stadt Dortmund

 

 

Bild(Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund

Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen finden Sie hier:

Verhaltensregeln für Kontaktpersonen

Stand: 17.01.2022

Sie hatten Kontakt zu einer Person, die mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurde? Dann besteht die Möglichkeit, dass Sie sich selbst mit dem Coronavirus angesteckt haben. Um die Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern, beachten Sie daher bitte die folgenden Verhaltensregeln:

Haushaltsangehörige

Wenn Sie mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt leben, müssen Sie, sofern für Sie keine der untenstehenden Ausnahmeregelungen in Betracht kommen, unverzüglich und ohne gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes für 10 Tage in Quarantäne gehen.
Die Quarantänezeit berechnet sich ab dem Symptombeginn oder dem Datum des positiven Tests bei der infizierten Person. Eine Verkürzung der Quarantäne auf sieben Tage ist für symptomfreie Haushaltsmitglieder durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test möglich. Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schüler*innen, die regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen, können bereits am 5. Tag mit einem negativen Testergebnis die Quarantäne beenden. Bitte bewahren Sie den Testnachweis für mindestens einen Monat auf. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, müssen Sie immer einen PCR-Test vornehmen lassen, eine Verkürzung ist dann zunächst nicht möglich.
Informieren Sie außerdem Ihren Arbeitgeber und teilen Sie mit, dass Sie aufgrund eines positiven PCR Testergebnisses eines Haushaltsmitglieds gemäß Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW unter Quarantäne stehen. Für die Geltendmachung von Entschädigungen für Ihren möglicherweise ausgefallenen Lohn genügt das Testergebnis des positiv getesteten Haushaltsmitglieds, eine Quarantäneanordnung benötigen Sie dafür nicht. Sie können deshalb von Anrufen mit dieser Frage beim Gesundheitsamt absehen.

Kontaktpersonen, die nicht mit der positiv getesteten Person zusammen wohnen

Wenn Sie engen Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Haushalts hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, können ebenfalls Quarantänepflichten bestehen. Sie orientieren sich im Umfang an denen von Haushaltsmitgliedern.
Als Kontaktpersonen in diesem Sinne gelten die Kontakte seit zwei Tage vor dem positiven Testergebnis der infizierten Person (Alternativ: Symptombeginn). Eine Quarantäne kommt in Frage, wenn für mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ohne das beiderseitige Tragen einer Maske Kontakt bestand oder wenn über eine längere Zeit ein nicht oder nicht ausreichend belüfteter Raum geteilt wurde.
Über die Quarantäne von Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall. Aufgrund der hohen Inzidenzen kann durch das Gesundheitsamt Dortmund aktuell jedoch nicht immer eine individuelle Kontaktpersonen-Nachverfolgung stattfinden. Bitte verhalten Sie sich als enge Kontaktperson einer infizierten Person daher verantwortungsvoll und reduzieren Sie eigenständig Ihre Kontakte. Tragen Sie gewissenhaft eine Maske und lassen Sie sich freiwillig, idealerweise zu mehreren verschiedenen Zeitpunkten, gegen das Coronavirus testen. Wenn es Ihnen möglich ist, begeben Sie sich in Selbstisolierung.
Kontakte in sensiblen Bereichen wie in der Schule, in der Kita oder im Zusammenhang mit größeren Ausbruchsgeschehen werden weiterhin durch das Gesundheitsamt verfolgt und separat über das Vorgehen informiert. Bitte haben Sie etwas Geduld, wenn es hier zu Verzögerungen kommen sollte.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Kontaktpersonen innerhalb und außerhalb des eigenen Haushalts

Als Kontaktperson müssen Sie, wenn Sie frei von Symptomen sind, nicht in Quarantäne, wenn:

  • Sie bereits drei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben (dies gilt auch nach einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson).
  • seit Ihrer zweite Impfung gegen das Coronavirus mindestens 15, aber höchstens 90 Tage vergangen sind.
  • seit ihrem letzten positiven PCR-Test mindestens 28, aber höchstens 90 Tage vergangen sind.
  • Sie bereits sowohl vollständig geimpft als auch Genesen sind (Unabhängig von der Reihenfolge).

Bitte verhalten Sie sich auch dann verantwortungsvoll, wenn einer dieser Ausnahmen auf Sie zutrifft. Reduzieren Sie eigenständig Ihre Kontakte, tragen Sie gewissenhaft eine Maske und lassen Sie sich freiwillig, idealerweise zu mehreren verschiedenen Zeitpunkten, auf das Coronavirus testen.
Wenn bei Ihnen innerhalb von zehn Tagen Symptome auftauchen, die auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus hinweisen können müssen Sie unbedingt einen Test auf das Coronavirus durchführen lassen. Das gilt auch, wenn die Symptome nur sehr schwach ausgeprägt sind oder einer dieser Ausnahmetatbestände auf Sie zutrifft.

Weitergehende Informationen

Link:

https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/gesundheit/informationen_zum_coronavirus/coronavirus_covid_19/verhaltensregeln/verhaltens_empfehlungen_fuer_kontaktpersonen/index.html

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